Zum Jobstart die Konditionen der Krankenkassen vergleichen
Beim Start ins Berufsleben stehen die jungen Arbeitnehmer vor vielen wichtigen Entscheidungen. Eine der Bedeutendsten davon ist die Wahl der Krankenkasse. Zwar kann man im Prinzip zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen, für letztere qualifizieren sich aber nur bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen. Zudem ist ein späterer Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen nur schwer möglich. Als Arbeitnehmer kann man sich zum Beispiel nur privat versichern, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) über einem bestimmten Betrag, der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Betrag wird jedes Jahr neu festgelegt und orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Für das Jahr 2011 wurde der Betrag auf 49.500 Euro festgesetzt. Übersteigt das Jahreseinkommen dreimal in Folge diesen Betrag, kann man in die PKV wechseln. Sie steht ebenfalls Freiberuflern, Beamten und Selbstständigen offen. Alle anderen haben keine Wahl und müssen in der GKV verbleiben. Den richtigen Tarif findet man im World Wide Web. Ehe man sich für einen bestimmten Tarif entscheidet, muss man einiges bedenken.
Für junge und gesunde Arbeitnehmer gibt es oft günstige Tarifvarianten. Falls man sowieso nur selten zum Arzt geht, kann man den Beitrag noch weiter senken, indem man sich für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheidet. Bei dieser Tarifform der PKV muss man die Krankheitskosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst übernehmen. Erst wenn der Eigenanteil bezahlt ist, springt die Versicherung ein. Sozial weniger gut gestellte Personen können sich dagegen für einen Basistarif der PKV entscheiden. Dieser ähnelt zwar dem Tarif der Krankenkassen, welche Leistungen aber konkret darin enthalten sind, unterscheidet sich von Versicherungsträger zu Versicherungsträger. Grundsätzlich gilt für die privaten Krankenversicherungen, dass der Versicherte über finanzielle Rücklagen verfügen muss. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommt der Privatversicherte die Rechnung des behandelnden Arztes direkt zugesandt und muss sie selbst bezahlen. Die Krankenversicherung erstattet dann die Kosten, oft aber nicht zu 100 Prozent. Andererseits aber brauchen Privatversicherte keine Praxisgebühr zu zahlen. Auch die Zuzahlung bei Medikamenten entfällt. Desgleichen gibt es bei der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern. Sowohl für den Ehepartner als auch für die Kinder müssen gesonderte Verträge abgeschlossen werden. Die entsprechenden Tarife sind zwar etwas günstiger als der Durchschnitt, aber nicht umsonst. Da die Privatversicherungen gewinnorientierte Unternehmen sind, können sie Antragsteller zurückweisen, beispielsweise chronisch Kranke oder Menschen mit Vorerkrankungen.