Was ist ein faktisches Arbeitsverhältnis?

Leistet ein Arbeitnehmer Arbeit, also stellt er seine Arbeitskraft ohne einen Vertrag zur Verfügung dann wird von einem faktischen Arbeitsverhältnis oder auch von einem fehlerhaften Arbeitsverhältnis gesprochen. Allerdings fällt unter diese Bezeichnung hier nicht darunter, wenn ein Arbeitnehmer Arbeit leistet und dadurch dann später ein Arbeitsverhältnis entsteht. Wenn man von einem faktischen Arbeitsverhältnis spricht, dann sind lediglich die Fälle gemeint, bei denen Arbeit aufgrund eines Vertrages erbracht wird, der dann aus ungenannten oder nicht bekannten Gründen unwirksam wird. Doch wird das Arbeitsverhältnis, welches zunächst fehlerhaft ist, als fehlerfrei umgewandelt, gilt hierfür laut Rechtsprechung ausschließlich der Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages, denn ein Arbeitsverhältnis ist immer auch ein Vertragsverhältnis.

 

Ein Arbeitsverhältnis kann jedoch nicht zustande kommen aufgrund von Irrtümern, Drohungen oder aber auch durch Täuschungen beim Vertragsabschluss. Weiterhin angefochten kann ein Arbeitsvertrag auch aufgrund von Sittenwidrigkeiten, beispielsweise bei einem zu niedrigen Lohn (Lohnwucher). Dies alles kann dann zu einer Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages führen, und zwar rückwirkend. Aber was passiert beispielsweise wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages einen Autokredit aufgenommen hat und nun der Arbeitsvertrag ungültig ist?

Da eine Arbeitsleistung erbracht wurde, sich erst rückwirkend herausstellt, dass der Arbeitsvertrag ungültig ist, hat der Arbeitnehmer hier explizit einen Anspruch auf den vollen Lohn, für die Zeit, in der er gearbeitet hat. Doch er hat nicht nur einen Anspruch auf den vollen Lohn, sondern auch alle anderen Rechte und pflichten, die es bei einem normalen wirksamen Arbeitsvertrag gibt.

 

Aufgrund dessen, dass der Vertrag ungültig ist, hat der Arbeitnehmer zwar keine Grundlage mehr, welche Vergütung und Vergütungsklasse ihm zusteht. Da der Vertrag unwirksam ist, muss sich die Vergütung nun nach der Richtlinie des Paragrafen 612 BGB richten. Zusätzlich werden gerne auch die Tarifverträge zur Hilfe genommen oder aber, sofern keine Tarifverträge bestehen, richtet man sich danach, was andere Arbeitnehmer in der gleichen Branche und Region, im Durchschnitt verdienen.

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