Praktikumszeugnis gehört in die Bewerbungsunterlagen
Wie eine Bewerbung der Form nach aufgebaut ist, darüber besteht ein internationales Übereinkommen: Es handelt sich um ein Anschreiben, um einen Lebenslauf und, wenn möglich, um Dokumentationen über die erwähnten Tätigkeiten oder Arbeitsperioden. Dazu gehört in aller Form auch ein Praktikumszeugnis. Auch wenn ein Praktikant, der in seiner Hauptfunktion Schüler oder Student ist, noch nicht genau darüber orientiert ist, in welcher Weise das soeben abgeleistete Praktikum für ihn in der Zukunft wichtig sein könnte, sollte dieser auf ein Praktikumszeugnis bestehen.
Da es sich bei den Praktikantenstellen um gewöhnliche Arbeitgeber handelt, stellen diese auch ein Praktikumszeugnis im selben Stil aus wie sonst ein Arbeitszeugnis für einen Angestellten. Aus diesem Grund gibt es hierzu einiges zu beachten. Manche dieser Arbeitgeberziehen es nun vor, ein Zeugnis unter Zuhilfenahme von positiven bzw. neutralen Formulierungen zu erstellen, obwohl sie jedoch diese als Code nutzen, einem anderen Arbeitgeber eine negative Botschaft über ihren ehemaligen Praktikanten zu vermitteln.
Es gibt nun – vor allem im Internet – eine Anzahl von Übersetzungsvorschlägen, wie die „Zeugnissprache“ nun tatsächlich vom Betroffenen erkannt und verstanden werden könnte. Nun sind dies nur Vorschläge, über deren Verbindlichkeit wiederum keine aktuelle Verlässlichkeit begründet sein muss. Also empfiehlt es sich, für den Zeugnisempfänger, mit der Beurteilung eine Arbeitsrechtsberatung in einer Verbraucherzentrale oder Arbeitsagentur aufzusuchen und ein solches Zeugnis von einem Juristen auf dessen positives Gehalt hin gegenlesen zu lassen. Ergibt sich hier der Verdacht, dass von unbeteiligten Dritten ein solches Zeugnis gegen den Betroffenen verstanden werden könnte, möge man den Praktikumsleiter aufsuchen, hiermit konfrontieren und um Sachlichkeit, Eindeutigkeit und Klarheit in einer korrigierten Fassung bitten.
Bildquellenangabe: Jürgen Bücker / pixelio.de